Softwareprojekt übernehmen lassen: Erste Hilfe, wenn Ihr Entwickler weg ist
Wenn Ihr Entwickler oder Ihre Agentur nicht mehr erreichbar ist, gilt: zuerst alle Zugänge, Daten und Backups sichern, solange sie noch erreichbar sind. Danach übernimmt ein neuer Dienstleister das Projekt kontrolliert in zwei Schritten — technische Bestandsaufnahme mit schriftlichem Bericht, dann Entscheidung über Weiterbetrieb oder Neubau. QubeLogix übernimmt verwaiste Softwareprojekte ab 1.900 € für Bestandsaufnahme und Einrichtung, laufende Betreuung ab 250 € pro Monat.
Von Rudolf Schwartz — Inhaber & Entwickler von QubeLogix · Zuletzt aktualisiert 15. Juli 2026
Erste Hilfe: Sichern Sie jetzt, was noch erreichbar ist
Bevor Sie über eine Übernahme nachdenken, sichern Sie den Bestand. Prüfen Sie zuerst, welche Zugänge Sie selbst besitzen: Hosting-Panel (Plesk, cPanel), CMS-Login, Domain-Verwaltung, Code-Repositories (GitHub, GitLab), Cloud- und E-Mail-Konten. Durchsuchen Sie alte E-Mails, Rechnungen und Verträge nach Zugangsdaten — die ursprünglichen Einrichtungs-Mails enthalten oft mehr, als Sie erwarten.
Solange irgendein Zugriff besteht, legen Sie eine vollständige Sicherung an: Website-Dateien, Datenbanken, E-Mail-Postfächer, Quellcode, eine Liste aller API-Schlüssel und Drittdienste. Bei einem laufenden Streit ändern Sie zusätzlich die Passwörter aller Konten, die auf Ihren Namen registriert sind.
Klären Sie die Domain: Entscheidend ist, wer als Domaininhaber eingetragen ist. Sind Sie es, kann Ihnen der Hoster weiterhelfen. Für einen Providerwechsel brauchen Sie einen AUTH-Code; wirkt der alte Provider bei einer .de-Domain nicht mit, gibt es das AuthInfo2-Verfahren der DENIC. Eine eventuell gesetzte Domain-Sperre muss vorher deaktiviert werden.
Rechtlich gilt: Setzen Sie dem bisherigen Dienstleister schriftlich eine Frist, per Einschreiben — auch wenn er nicht mehr reagiert. Das dokumentiert Ihre Ansprüche für alle weiteren Schritte und läuft parallel zur technischen Sicherung, nicht statt ihrer.
Rechtslage: Wem gehört der Code, den Sie bezahlt haben?
Die Antwort ist ernüchternd: Das Urheberrecht an Software ist in Deutschland nicht übertragbar. Als Auftraggeber erhalten Sie Nutzungsrechte, deren Umfang der Vertrag bestimmt. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, greift die Zweckübertragungslehre — Sie haben dann nur ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des ursprünglichen Vertragszwecks, ohne Exklusivität und ohne automatisches Recht, die Software durch Dritte weiterentwickeln zu lassen.
Auch auf den Quellcode haben Sie nach der BGH-Rechtsprechung keinen automatischen Herausgabeanspruch, selbst bei vollständig bezahlter Individualsoftware. Ein Anspruch kann bestehen, wenn für den Auftragnehmer erkennbar war, dass später Anpassungen durch Dritte erfolgen sollten. § 69b UrhG, wonach die vermögensrechtlichen Befugnisse dem Arbeitgeber zustehen, gilt nur für angestellte Entwickler — bei Freelancern und Agenturen zählt allein der Vertrag.
Bei einer Insolvenz der Agentur kann Ihre Lizenz in die Insolvenzmasse fallen; bei nicht vollständig erfüllten Verträgen kann der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung wählen. Die BGH-Urteile „M2Trade“ und „Take Five“ (2012) haben immerhin geklärt, dass einfache Nutzungsrechte den Wegfall der Hauptlizenz überleben können. Praktisch nützt Ihnen ein Nutzungsrecht ohne Quellcode und Dokumentation allerdings wenig — deshalb ist die technische Sicherung so dringend.
So läuft eine kontrollierte Übernahme ab
Eine seriöse Übernahme beginnt mit einer technischen Bestandsaufnahme — nicht mit einem Angebot. Sichtbar werden müssen: Abhängigkeiten, Schnittstellen, Datenflüsse, Risiken und die bisherigen Betriebsprozesse. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht, der Ihnen gehört — auch dann, wenn Sie den Folgeauftrag an jemand anderen vergeben.
Zur zeitlichen Einordnung: Ein kompakter Scope (nur Backend) liefert typischerweise erste Ergebnisse in 5 bis 10 Tagen; ein umfassendes Review über Frontend, Backend und Prozesse dauert eher 2 bis 4 Wochen.
Erst danach fällt die Kernentscheidung: Kann auf dem Bestandscode aufgebaut werden, oder ist ein Neubau wirtschaftlicher? Diese Frage lässt sich nur mit dem Code vor Augen beantworten, nicht am Telefon. QubeLogix arbeitet in genau dieser Reihenfolge: erst Bestandsaufnahme mit Bericht, dann ein konkretes Angebot für Weiterbetrieb, Stabilisierung oder Weiterentwicklung.
Rote Flaggen: Woran Sie einen unseriösen Retter erkennen
„Das muss komplett neu geschrieben werden“ — bevor jemand eine Zeile Ihres Codes gesehen hat: Das ist die größte rote Flagge. Ein Neubau ist manchmal die richtige Antwort, aber als Diagnose ohne Befund ist er ein Verkaufsargument, kein Rat.
Weitere Warnsignale: ein Pauschalangebot ohne vorherige Bestandsaufnahme; kein schriftlicher Bericht, den Sie behalten dürfen; Domain, Hosting oder Repositories sollen wieder auf den Namen des neuen Dienstleisters laufen — das wäre exakt die Abhängigkeit, die Sie gerade teuer loswerden; und keine klare Aussage dazu, welche Dokumentation Sie am Ende erhalten.
Projektübernahme ist Spezialkompetenz. Nicht jede Agentur übernimmt fremden Code, viele lehnen es ab. Ein Anbieter, der zuerst Fragen zum Bestand stellt und Grenzen benennt, ist in der Regel das bessere Zeichen als einer, der sofort zusagt.
Was kostet die Übernahme realistisch?
Bei QubeLogix gelten folgende Preise (netto, nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer): Übernahme und Einrichtung — technische Bestandsaufnahme, Sicherung der Zugänge, Umzug auf Konten in Ihrem Namen, Dokumentations-Grundstock — ab 1.900 €. Kurzfristige Fehlerbehebung und Support-Blöcke ab 490 €. Laufende Wartung und Betrieb ab 250 € pro Monat.
Größere Weiterentwicklungen nach der Übernahme werden separat kalkuliert; der Entwicklungstagessatz liegt bei 900 €. Bei umfangreichen Altsystemen sollten Sie eine Modernisierung in Etappen planen und sich Zwischenergebnisse liefern lassen — ein Komplettumbau in einem Zug ist selten die risikoärmste Variante.
Vorsorge: Damit Ihnen das nicht noch einmal passiert
Regeln Sie im nächsten Entwicklungsvertrag fünf Punkte schriftlich: den Umfang der Nutzungsrechte (ausschließlich oder einfach), das Bearbeitungsrecht, die Übertragbarkeit, eine Quellcode-Herausgabepflicht und eine Dokumentationspflicht. Ergänzen Sie eine insolvenzfeste Lizenzklausel: Im Insolvenzfall wird aus einer temporären eine dauerhafte Lizenz.
Eigentum an Konten: Domain, Hosting, Code-Repositories und Cloud-Konten gehören auf Ihren Namen — der Dienstleister wird als Nutzer eingeladen, nicht umgekehrt. Das kostet nichts und verhindert einen großen Teil der Fälle, in denen Firmen von ihrer eigenen Software ausgesperrt sind.
Für geschäftskritische Individualsoftware lohnt sich Source-Code-Escrow: Der Quellcode wird bei einer neutralen Stelle hinterlegt und im Insolvenzfall an Sie herausgegeben. Einstiegspreise liegen etwa bei HanseEscrow bei 1.200 € im ersten Jahr und 950 € in Folgejahren; je nach Verifikationsstufe (Vollständigkeit, Kompilierbarkeit) und redundanter Hinterlegung steigen die Kosten. Weitere Anbieter sind unter anderem TÜV SÜD, Deposix und Codekeeper.
Wann Sie keine Projektübernahme brauchen
Standard-Software statt Individualentwicklung: Läuft Ihre Website auf WordPress mit einem Standard-Theme, einem Shop-Baukasten oder einer SaaS-Lösung, brauchen Sie kein Übernahmeprojekt, sondern einen neuen Betreuer. Zugänge sichern und ein Wartungsvertrag genügen — eine tiefe Code-Analyse wäre hier Geldverschwendung.
Kooperativer Ausstieg: Ist der bisherige Entwickler erreichbar und zur geordneten Übergabe bereit, ist eine begleitete Übergabe deutlich günstiger als eine Rettung. Bestehen Sie auf vollständigen Zugängen und Dokumentation; mehr braucht es oft nicht.
Geplante Ablösung: Wird die Software ohnehin in absehbarer Zeit ersetzt, genügt meist ein sauberer Datenexport plus Minimalbetrieb bis zur Umstellung. Auch das lässt sich beauftragen — es ist aber ein kleineres, günstigeres Vorhaben als eine vollständige Übernahme.